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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07 (https://dejure.org/2007,23235)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.05.2007 - 3 N 56/07 (https://dejure.org/2007,23235)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 3 N 56/07 (https://dejure.org/2007,23235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KapVO § 7 Abs. 3; ; KapVO § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007 Hier: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf vorläufige Zulassung für das erste Fachsemester Humanmedizin; Anwendung der Hochschulvergabeordnung vom 24. Mai 2005 (HVVO-LSA) auf die Vergabe von außerkapazitären Plätzen im Studiengang Humanmedizin; Kapazitätsberechnungen für den Studiengang Humanmedizin; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Das Verhältnis von Obsiegen und Verlieren im Rahmen eines Los- oder Verteilungsverfahrens bei außerkapazitären Anträgen spiegelt sich in dem Zahlenverhältnis von "klagenden" Studienbewerbern zu "aufgedeckten" Studienplätzen wider (vgl.: Beschl. d. Senates v. 02.02.2005 - 3 N 5/05 u. a. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 02.05.1985 - 7 C 37.83 -, DVBl. 1986, 46 [47]).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Als Streitwert für jedes einzelne von der Antragsgegnerin angestrengte Beschwerdeverfahren kann daher nur ein Anteil am Gesamtstreitwert in Betracht kommen, wobei sich dieser Anteil aus dem Verhältnis der in den angefochtenen Beschlüssen angeordneten Zulassungen zur Bewerberzahl ergibt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - m. w. N.).
  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Es kann vorliegend offen bleiben, inwieweit "atypische" Entwicklungen - auch durch die Berücksichtigung nachträglich zugelassener Studienbewerber - im Rahmen der Schwundquotenberechung zu eliminieren sind (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 02.04.2007 - 8 FM 5204/06.W (1)- juris; VGH München, Beschl. v. 19.10.2006 - 7 CE 06.10410 u. a. - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Auffassung fest (vgl. Beschl. d. Senates v. 26.02.2007 - 3 N 187/06 u. a. -).
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 7 CE 06.10410
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Es kann vorliegend offen bleiben, inwieweit "atypische" Entwicklungen - auch durch die Berücksichtigung nachträglich zugelassener Studienbewerber - im Rahmen der Schwundquotenberechung zu eliminieren sind (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 02.04.2007 - 8 FM 5204/06.W (1)- juris; VGH München, Beschl. v. 19.10.2006 - 7 CE 06.10410 u. a. - juris).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Da sich ein (absoluter) Numerus clausus, wie er für den Studiengang Humanmedizin in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wird, an der Grenze des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.1992 - 1 BvL 32/70 u. 25/71 -, BVerfGE 33, 303 (333)), ist es auch im Interesse der gebotenen Nachprüfbarkeit der von der jeweiligen Hochschule angestellten Kapazitätsberechnungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 08.02.1984 - 1 BvR 580/83 u. a. -, BVerfGE 66, 155 (179)) erforderlich, zur Ermittlung des Lehrangebots die in diesem Rahmen verfügbaren Stellen normativ festzulegen.
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Da sich ein (absoluter) Numerus clausus, wie er für den Studiengang Humanmedizin in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wird, an der Grenze des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.1992 - 1 BvL 32/70 u. 25/71 -, BVerfGE 33, 303 (333)), ist es auch im Interesse der gebotenen Nachprüfbarkeit der von der jeweiligen Hochschule angestellten Kapazitätsberechnungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 08.02.1984 - 1 BvR 580/83 u. a. -, BVerfGE 66, 155 (179)) erforderlich, zur Ermittlung des Lehrangebots die in diesem Rahmen verfügbaren Stellen normativ festzulegen.
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Die Stellen werden der Lehreinheit gerade zu dem Zweck zugewiesen, dass eine dem jeweiligen Stellenbestand entsprechende Aufnahmekapazität der Lehreinheit entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1990 - 7 C 51.87 -, DVBl. 1990, 940, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2006 - 5 NC 72.06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Hinsichtlich der Gründe, die für die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen, gilt hingegen der Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO; das Beschwerdegericht hat daher - unabhängig von entsprechenden Darlegungen des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners - stets zu prüfen, ob eine fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis zutreffend ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 4.04

    Klageantrag, Zielstaat, Streitgegenstand, Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07
    Die Anwendung des § 88 VwGO findet nur dort ihre Grenze, wo ein Richter an Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was die Partei - nach Auffassung des Richters - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 4.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 3; Beschl. v. 14.04.2003 - 3 B 141.02 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Umdeutung in einen sachdienlichen Antrag;

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06

    Anspruch auf voläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten

  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat hierzu in seinem Beschluss vom 04. Mai 2007 (- 3 N 56/07 -, zitiert nach juris) zunächst allgemein ausgeführt:.

    In Anwendung dieser Grundsätze hat sowohl die beschließende Kammer als auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in den vergangenen Berechnungszeiträumen die in diesem Zusammenhang von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin vom 08. März 2006 und die darauf beruhenden Begründungen des jeweiligen Haushaltsplans nicht als Legitimationsgrundlage für die Stellenreduzierungen anerkannt, da der Zielvereinbarung eine budgetorientierte Betrachtungsweise bei der Ermittlung der Studienanfängerzahl zugrunde lag, es aber an der erforderlichen normativen Bestimmung des danach maßgeblichen Kostennormwertes und damit an der erforderlichen Abwägung der gegenläufigen Interessen der Hochschule und der Studienbewerber gefehlt hatte (zum Ganzen: OVG LSA, Beschl. v. 04. Mai 2007, a.a.O.; im Anschluss daran OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2008 - 3 N 54/08 u.a. - Beschl. v. 18. August 2009 - 3 M 51/09 -).

    Das hergebrachte Stellenprinzip folgt einem gänzlich anderen Ansatz als das Budgetprinzip, indem es ausschließlich an die nach Maßgabe eines Stellenplans vorhandene Personalausstattung anknüpft und die Finanzierung dieser Stellen grundsätzlich unberücksichtigt lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04. Mai 2007, a.a.O.).

    Anderenteils betreffen die in den vergangenen Jahren gerichtlich nicht anerkannten Stellenentscheidungen in einem Umfang von 8 SWS den Bereich der Physiologischen Chemie, namentlich eine weggefallene C-2-Stelle sowie eine ebenfalls gestrichene, ehemals mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Tx. besetzte halbe (Zeit-)-Stelle (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschl. v. 04. Mai 2007, a.a.O.; OVG LSA, Beschl. v. 19. August 2008, a.a.O.).

    Der den vorgenannten Stellenstreichungen zugrunde liegende Beschluss des Fakultätsvorstandes vom 26. September 2006 genügt im Hinblick auf den Abbau von Lehrkapazität nicht den Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung der gegenläufigen Interessen, da er lediglich auf die Vorgaben der Zielvereinbarung vom 08. März 2006 hinsichtlich der künftigen Personalbemessung der Medizinischen Fakultät Bezug nimmt, jedoch keine auf die Interessen der Studienbewerber bezogene besondere Begründung für den Stellenabbau gibt (vgl. Beschl. der Kammer v. 19. Dezember 2006 - 3 C 321/06 HAL u.a. - OVG LSA, Beschl. v. 04. Mai 2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

    Der Senat hat weiter bereits mit Beschluss vom 4. Mai 2007 (3 N 56/07 u. a., juris) unter Bezugnahme auf die Auffassung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt als zuständigem Verordnungsgeber entschieden, dass die Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt auf die Vergabe von außerkapazitären Plätzen im Studiengang Humanmedizin keine Anwendung findet.

    Der Senat hält die geltend gemachte Lehrdeputatsermäßigung nur in Höhe von einer Semesterwochenstunde für ansatzfähig, da nur die Tätigkeit als Beauftragter für den Strahlenschutz Berücksichtigung finden kann (vgl. hierzu: Beschl. d. Senates v. 04.05.2007 - 3 N 56/07 u. a. -, juris).

  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - NC 2 B 407/08

    Tiermedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009; Stellenplan;

    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 4.5.2007 - 3 N 56/07 - (juris) sowie Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Bezug nimmt, ergibt sich daraus nichts anderes.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 3 N 145/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2007/2008)

    Im Rahmen dieser Beratungen, welche auch die Beschlüsse des Senats vom 23. März 2007 (3 N 199/06 bezüglich der Antragsgegnerin) und vom 4. Mai 2007 (3 N 56/07 u.a. bezüglich des Studiengangs Humanmedizin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) zum Gegenstand hatten, wurde seitens des Kultusministers Prof. Dr. O ausgeführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2019 - 3 M 142/19

    Zur Frage der kapazitätsrechtlichen Beachtlichkeit eines im Haushaltsplan

    Der Senat hat diese Rechtsprechung indes ausdrücklich aufgegeben (vgl. Beschluss des Senates vom 4. Mai 2007 - 3 N 56/07 - juris Rn. 10) und hierzu ausgeführt:.
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